20 Jahre Drogenkonsumräume in Deutschland – Ein Fazit
Drogenkonsumräume haben phantastisches geleistet. Durch sie wurde millionenfach ein Konsum unter hygienischen Umständen ermöglicht, der eine Infektion mit HIV oder Hepatitis ausschließt.
Das schnelle Eingreifen von MitarbeiterInnen bei Drogennotfällen sicherte das Überleben von vielen tausend Drogenkonsumenten. Viele dieser Überdosierungen wären außerhalb von Drogenkonsumräumen tödlich verlaufen.
Fast 15 Jahre nach der Veränderung des Betäubungsmittelgesetzes sind nur in 6 Bundesländern entsprechende Rechtsverordnungen erlassen worden. Die Mehrzahl der Bundesländer haben sich aus politisch-ideologischen Gründen oder aus der Einschätzung des fehlenden Bedarfs bisher nicht zur Realisierung entsprechender Angebote entscheiden können.
Trotz der vielfältigen positiven Effekte die durch Drogenkonsumräume generiert wurden, muss nach 15 Jahren Praxis auch resümiert werden, dass durch enge Regelwerke und Vorgaben der Überwachungsbehörden (städtische Ämter, Polizei und Staatsanwaltschaften) konzeptionelle Überlegungen und Spielräume auch eingeschränkt wurden.
Die rechtliche Situation erscheint nach wie vor paradox: Abgabe, Erwerb und Besitz „harter“ Drogen sind verboten. Der Betrieb von Drogenkonsumräumen und der dort stattfindende Konsum der illegalen Substanzen jedoch nicht.