Die Geschäftsstelle der Suchtkooperation NRW dokumentiert und evaluiert seit 2015 im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW die jährlichen Konsumvorgänge der elf Drogenkonsumräume im Land Nordrhein-Westfalen.
Die „Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen NRW“ bildet die Dokumentationsgrundlage für den vorliegenden siebten Bericht, der sowohl die Konsum- vorgänge als auch standort-bezogene Informationen der Drogenkonsumräume aus 2021 abbildet.